Der Mahnbescheid – wir nehmen diese Hürde
Am Anfang des gerichtlichen Mahnverfahrens steht der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Ein Zögern diesen zu stellen, ist aus Unternehmersicht absolut nachvollziehbar. Zeitintensive Bürokratie, unklare Kosten-Nutzen-Effekte, ein möglicher Image-Schaden – all das können Hürden sein. Die DIAGONAL Gruppe räumt genau damit auf. Wir geben Antworten auf all Ihre Fragen und schöpfen dabei aus über 25 Jahren Erfahrung in Inkasso-Dienstleistungen. Wir übernehmen die bürokratischen Abläufe und behalten dabei Ihre Bedürfnisse genauso im Blick, wie die Ihres säumigen Kunden.
Mahnbescheid beantragen ja oder nein?
Ob Sie durch Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids den Schritt vom vorgerichtlichen ins gerichtliche Inkasso gehen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die DIAGONAL Gruppe vereinbart mit Ihnen von Beginn der Zusammenarbeit an sogenannte Schwellwerte. Hat Ihr Kunde z.B. mehrere offene Forderungen nicht beglichen und ist dadurch der Schwellwert erreicht, überprüfen wir die weiteren Kriterien. Dieser Schritt ist besonders wichtig, um Ihnen den größtmöglichen Kosten-Nutzen-Faktor zu gewährleisten. Sobald unsere Rechtsexperten alle K.O.-Kriterien ausgeschlossen haben, kommt es zum Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids.
Selbstbestimmt zu Ihrem Mahnbescheid
Als Technologieführer der Branche laufen bei uns sämtliche Prozesse hochautomatisiert ab. Die DIAGONAL Gruppe verfügt über eine digitale Schnittstelle zu allen deutschen Mahngerichten. Dieser Wettbewerbsvorteil macht unser Tun auch im gerichtlichen Inkasso höchst effizient. Dennoch behalten Sie die Prozesshoheit: Über Ihren persönlichen Account unseres Gläubiger-Portals behalten Sie trotzdem jederzeit den Überblick über Ihre Akten. Sie können einsehen welcher säumige Zahler vor der Schwelle zum gerichtlichen Mahnverfahren steht. Mit nur einem Klick können Sie den Prozess stoppen oder fallbezogen mit einem unserer Rechtsexperten chatten.