Eine Zwangsvollstreckung ist nicht das Ende
Das gerichtliche Mahnverfahren endet mit dem Vollstreckungsbescheid. Mit diesem Bescheid kann die Zwangsvollstreckung über das Vermögen Ihres säumigen Kunden betrieben werden. Im Idealfall haben Sie uns bereits mit der gesamten Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens beauftragt. Die DIAGONAL Gruppe schöpft dabei aus bald drei Jahrzehnten Erfahrung in Inkasso-Dienstleistungen. Sobald Ihre Forderung tituliert ist, können wir über 30 Jahre hinweg die finanzielle Lage Ihres säumigen Kunden überwachen und regelmäßige Zwangsvollstreckungen über neu angehäuftes Vermögen durchführen.
Zwangsvollstreckung – Was wird gepfändet?
Der Gesetzgeber hat im Verlauf der letzten Jahre mehrere Hürden für die Zwangsvollstreckung von Privatvermögen installiert. Wir begrüßen diese Maßnahme des Verbraucherschutzes und haben uns deshalb auf die Zwangsvollstreckung über Gehalt und Privatkonten spezialisiert. Die Pfändung von beispielsweise Elektronik-Artikeln ist heutzutage allein aus kaufmännischer Sicht ineffizient.
Solche und andere haushaltsnahen Gegenstände verlieren an Wert und bedeuten einen großen logistischen Aufwand gegenüber einem sehr geringen monetären Erfolg. Die Zwangsvollstreckung der Einkünfte hingegen schützt den Verbraucher bis zur Freigrenze und realisiert Ihre Forderungen sogleich.
Hochautomatisiert zur Zwangsvollstreckung
Als Technologieführer der Branche laufen bei uns sämtliche Prozesse hochautomatisiert ab. Die DIAGONAL Gruppe verfügt über eine digitale Schnittstelle zu allen deutschen Mahngerichten. Dieser Wettbewerbsvorteil macht unser Tun auch im gerichtlichen Inkasso höchst effizient. Die Titelüberwachung über 30 Jahre läuft voll automatisch. Regelmäßige Bonitätsprüfungen und Adress-Recherchen geben gezielte Auskünfte über den Vermögensstand Ihres säumigen Kunden. So ist uns eine punktuelle Steuerung der einzelnen Zwangsvollstreckungen möglich und Ihnen der maximale Erfolg gesichert.