Häufige Fragen und ihre Antworten
Wer handelt, kann seine Probleme lösen. Kommen Sie auf uns zu, wir sind freundlich, hören zu und bieten Ihnen passende Lösungen an. Hier finden Sie viele wichtige Informationen und Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen. Sollte die gesuchte Antwort nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.
Fragen zur Zahlung
Wo finde ich den PIN für das Bezahlportal?
Damit Sie sich unter www.bezahlportal.de einloggen können, benötigen Sie einen Pin.
Auf unseren Schreiben finden Sie den Pin im unteren Drittel der ersten Seite.
Oder Sie erhalten den Pin zusammen mit der E-Mail Mahnung als separate Zusatz E-Mail.
Wie kann ich bezahlen?
Nutzen Sie unser bezahlportal.
Zahlen Sie per Sofortüberweisung, PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte. Selbstverständlich können Sie auch eine Überweisung tätigen oder per Zahlschein zahlen. Geben Sie immer unser 9-stelliges Aktenzeichen als Verwendungszweck an.
Unsere Bankverbindung lautet: IBAN: DE50 2005 0550 1383 1333 84 , BIC: HASPDEHHXXX
Wann ist eine Ratenzahlung möglich?
Eine Ratenzahlung ist grundsätzlich möglich. Es geht digital über das bezahlportal. Oder Sie melden sich bei uns. Dann besprechen wir gemeinsam eine Lösung.
Wie vereinbare ich eine Ratenzahlung?
Nutzen Sie die Vorteile in unserem bezahlportal und vereinbaren Sie dort eine Ratenzahlung mit uns. Oder Sie melden sich bei uns. Dann besprechen wir gemeinsam die Modalitäten.
Welche Vorteile habe ich im bezahlportal?
Sie behalten die Übersicht über Ihre Akten und erfahren per Knopfdruck, wie sich Ihre Forderung zusammensetzt
Sie können den Chat nutzen und nach Fristverlängerungen fragen
Bezahlen Sie einfach und sicher z.B. per PayPal oder mit anderen Diensten
Sie können jederzeit Ratenzahlungen mit uns vereinbaren, die zu Ihrem aktuellen Leben passen
Im digitalen Postfach haben Sie Schriftverkehr sofort griffbereit
Maximaler Datenschutz garantiert
Sie sparen Papier und den Weg zum Briefkasten und tun ganz nebenbei etwas für unsere Umwelt
Wo finde ich den PIN für das Bezahlportal?
Damit Sie sich unter www.bezahlportal.de einloggen können, benötigen Sie einen Pin.
Auf unseren Schreiben finden Sie den Pin im unteren Drittel der ersten Seite.
Oder Sie erhalten den Pin zusammen mit der E-Mail Mahnung als separate Zusatz E-Mail.
Verifizierung und Datenschutz
Warum muss ich mich per WhatsApp und/oder SMS verifizieren?
Mit einer Verifizierung ist gemeint, dass man etwas beweist oder nachweist. Wir möchten mit der Verifizierung sicherstellen, dass es auch wirklich Sie sind, mit dem wir schreiben. Dies dient also zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz Ihrer Daten. So können wir sicherstellen, dass vertrauliche Daten und die Inhalte unserer Gespräche nicht an fremde Personen gelangen.
Warum kann ich mich mit meinen Daten nicht verifizieren?
Wir können uns folgenden Sachverhalt vorstellen: Sie haben bei unserem Auftraggeber bzw. bei uns Daten hinterlegt. Diese wurden für Ihre Verifizierung genutzt. Sofern sich diese geändert haben und uns dies noch nicht bekannt ist, funktioniert eine Verifizierung aus Sicherheitsgründen nicht mehr.
In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte telefonisch von Mo.-Fr. in der Zeit von 08:30-17:00 Uhr unter der Rufnummer04181-2016200, per E-Mail unter inkasso@diagonal-inkasso.de, per Chat über das bezahlportal oder per WhatsApp unter der Mobilruffunknummer 04181-2016200.
Gerne können Sie uns auch per Post Ihre aktuellen Daten mitteilen: DIAGONAL Inkasso GmbH, Bremer Str. 11 in 21244 Buchholz.
Kann ich eine dritte Person beauftragen, sich um meine Schulden zu kümmern?
Ja. Bitte senden Sie uns dann eine Vollmacht, die von Ihnen und der bevollmächtigten Person unterschrieben ist.
Allgemeine Fragen
Muss ich auf Schreiben oder E-Mails reagieren, die nicht als Einschreiben kommen?
Auch Schreiben, die Sie per Post oder E-Mail erhalten, und die nicht per Einschreiben zugestellt wurden, sind wichtig. Wir empfehlen Ihnen, auch darauf zu reagieren. Ein Einschreiben bestätigt lediglich den Erhalt des Schreibens zu einem bestimmten Datum.
Ich habe eine SMS von DIAGONAL bekommen, kann das sein?
Ja, wir versenden auch SMS. Bitte nehmen Sie auch in diesem Fall Kontakt zu uns auf, um die Situation zu klären. Sie können auch einen anderen Kommunikationsweg nutzen.
Was mache ich, wenn ich die Hauptforderung schon bezahlt habe?
Mitunter erhalten wir Zahlungen, die sich in unserer Buchhaltung nicht so schnell und einfach verbuchen lassen. Wenn Sie feststellen, dass Sie die angemahnte Hauptforderung nachweislich vor unserer Beauftragung gezahlt haben, dann senden Sie uns bitte die Kopie des Zahlungsbeleges zu, über den Live-Chat, per E-Mail an inkasso@diagonal-inkasso.de oder per Fax an 04181-2016190.
Warum soll ich die Inkassogebühren zahlen?
Inkassokosten werden als Verzugsschaden gemäß der Regelung im § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches geltend gemacht. Das bedeutet: Es entsteht ein Schaden, weil eine Zahlung nicht geleistet wurde. Die Person, die den Schaden verursacht hat, muss für ihn aufkommen. Hinzu kommen die Verzugszinsen, sowie etwaige Barauslagen, wie zum Beispiel für Adressermittlungen oder aber Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten etc. Wenn Sie sich die Kosten erläutern lassen wollen, tun wir das. Nutzen Sie dafür gern einen unserer Kommunikationswege.
Befinde ich mich im Verzug, wenn ich keine Mahnung erhalten habe?
Sie haben keine Mahnung von unserem Auftraggeber erhalten? Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie nicht in Verzug gekommen sind. Der Verzug tritt auch ohne Mahnung ein, wenn
30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungsstellung vergangen sind. für die Leistung eine Kalenderzeit bestimmt ist.
auf der Rechnung eine feste Zahlungsfrist genannt ist.
Wie kann es sein, dass ich Telekommunikationsdienstleistungen schulde?
Sie haben von uns eine Mahnung erhalten, in denen wir Telekommunikations- bzw. Internetdienstleistungen anmahnen. Zahlen Sie doch Ihre Telefonrechnung an Ihren Telefonnetzbetreiber! Dennoch kann es passieren, dass Ihr Telefonnetzbetreiber diese an den Nebedienstleister weitergibt.
Das passiert dann, wenn
Sie die Telefonrechnung Ihres Telefonnetzbetreibers nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung bezahlt haben.
Sie die Telefonrechnung nicht vollständig beglichen haben.
Sie die Telefonrechnung erst aufgrund einer Mahnung Ihres Telefonnetzbetreibers gezahlt haben.
Sie können alle drei vorangegangenen Vorkommnisse ausschließen? Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: Senden Sie uns die erste Seite der entsprechenden Telefonrechnung und den dazugehörigen Zahlungsbeleg. Wir werden den Vorgang gerne für Sie prüfen. Die Unterlagen senden Sie bitte per E-Mai an inkasso@diagonal-inkasso.de , per Live-Chat über das bezahlportal oder per Fax an die Nummer 04181-2016190.
Gerne können Sie uns die Belege auch per Post einreichen: DIAGONAL Inkasso GmbH,Bremer Str. 11 in 21244 Buchholz.
Meine Anschrift / meine Kontaktdaten haben sich geändert
Sie sind umgezogen, haben eine neue Bankverbindung; Ihre E-Mail Adresse oder Handynummer hat sich geändert?
Teilen Sie uns bitte solche Änderungen sofortmit. Sie ersparen sich dadurch Kosten für z.B. Adressermittlungen oder Rücklastschriften.
Sie können sich auf unserem bezahlportal einloggen. Unter dem Live-Chat oder dem Menüpunkt „Kontaktaufnahme“ können Sie uns Änderungen mitteilen.
Oder Sie schreiben eine E-Mail an inkasso@diagonal-inkasso.de.
Änderungsmitteilungen können Sie uns auch per Post an DIAGONAL Inkasso GmbH Bremer Str. 11 in 21244 Buchholz zusenden.
Oder per Fax unter 04181-2016190
Warum bekomme ich eine Erinnerung an meine Ratenzahlung per SMS?
Wir möchten mit Ihnen gemeinsam einen passenden Lösungsweg finden, damit Sie Ihre Schulden bezahlen können. Dazu gehört, dass wir unnötige Kosten verhindern wollen.
Dazu tragen wir bei, indem wir Sie z.B. per SMS an fällige Ratenzahlungen erinnern, damit diese nicht in Vergessenheit geraten.
Wie hoch ist meine Restforderung? Ich möchte das gern wissen.
Loggen Sie sich in unserem bezahlportal ein. Informieren Sie sich dort ganz einfach über Ihre geleisteten Zahlungen und was noch offen ist. Sie können sich auch gerne über den Live-Chat mit uns austauschen, was als nächstes zu tun ist.
Welche Nachteile können für mich entstehen, wenn ich die Forderung nicht bezahle?
Es kann zu einem Mahnbescheid führen: Mit einem rechtskräftigen Mahnbescheid kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
Durch eine Zwangsvollstreckung können Wertsachen, aber auch das Gehalt/Konto, gepfändet werden.
Es kann eine Titulierung geben. Das bedeutet, dass die Forderung 30 Jahre vollstreckt werden kann.
Negative Bonität hat Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit. Das bedeutet, dass z.B. keine Mobiltelefonverträge oder Ratenzahlungskäufe abgeschlossen werden können. Auch Vermieter verlangen immer häufiger Auskunft über die Bonität von Wohnungssuchenden.
Eine eidesstattliche Versicherung / Vermögensauskunft wird vom Gerichtsvollzieher eingeholt und bei dem Vollstreckungsgericht hinterlegt. Wird der Termin zur Vermögensauskunft schuldnerseitig nicht wahrgenommen, kann ein Haftbefehl erlassen werden.
Das können Sie stattdessen tun:
Nutzen Sie unser bequemes und sicheres bezahlportal
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